Das neue Quellensteuerverfahren
Was hat sich am 1. Januar 2014 geändert?

Quellensteuerabrechnung
per Mausclick an die Kantone

Mit einer swissdec-4-zertifizierten Lohnbuchhaltung vereinfachen Sie Ihre Prozesse.

www.cresus.ch – Crésus ist die Nummer 1 bei den Elektronischen Lohnmeldungen
3'568 Unternehmen haben 2013 ihre Daten mit Crésus an die swissdec-Plattform übermittelt.

Epsitec AG, Yverdon-les-Bains, 0848 27 37 88,

Thema

Bei Arbeitern, die der Quellensteuer unterliegen, wird die Steuer direkt vom Lohn abgezogen. Der Arbeitsgeber muss die Abzüge berechnen und periodisch die Quellensteuerabrechnungen den Kantonalen Steuerverwaltungen übermitteln.

Am 1. Januar 2014 hat das Quellensteuerverfahren wesentliche Neuerungen erfahren:

Mit der Einführung des neuen Lohnmeldeverfahrens können die Quellensteuerabrechnungen direkt aus der Lohnbuchhaltung an die anspruchsberechtigten Kantone übermittelt werden. Unternehmen die swissdec-4-zertifizierte Lohnsoftware einsetzen können sich viel Zeit einsparen, indem sie den monatlichen elektronischen Datenaustausch benutzen.

Informieren Sie sich aus erster Hand über die Neuerungen im Quellensteuerverfahren.
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